Zur ADAC Stiftung

Datenschutz

Hinweise zur Videoüberwachung

Wir setzen auf diesem Grundstück eine Videoüberwachung ein.

Zweck der Videoüberwachung

Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, sowie zur Verfolgung der Bauentwicklung, um nach Abschluss des Baus einen Zeitraffer-Film aus dem Material zu erstellen.

Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, wobei unsere Interessen sich darüber hinaus aus den vorgenannten Zwecken ergeben.

Art der Daten

Die aufgestellte Kamera produziert alle 30 Minuten ein Bild. Dabei werden alle Personen und Kennzeichen durch Verpixelungen pseudonymisiert.

Empfänger / Weitergabe von Daten

Einer Weitergabe der Daten erfolgt an von uns beauftragte Dienstleister, die im Projekt involviert sind.

Im Falle des Verdachts von strafbaren Handlungen geben wir die Daten zudem ggf. an Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Versicherungsunternehmen und Strafverfolgungsbehörden weiter.

Ansprechpartner

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: datenschutz@luftrettung.adac.de

Löschung von Daten

Daten aus der Videoüberwachung werden nach Abschluss des Gesamtprojekts gelöscht.