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FAQ

Fragen und Antworten zur ADAC Luftrettung

Titelbild der FAQ

Über die ADAC Luftrettung

Die ADAC Luftrettung ist der größte Betreiber von Rettungshubschraubern im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstsystem in Deutschland. Wir sind eine gemeinnützig anerkannte Gesellschaft zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, Rettung aus Lebensgefahr im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge und Minderung von Unfallfolgen.

In Anlehnung an den Schutzpatron der Reisenden, St. Christophorus, werden die Rettungshubschrauber „Christoph” genannt. Zusätzlich zum Namen erhalten sie eine Nummer oder eine Ortsbezeichnung. Zum Beispiel „Christoph 10“ an der Station in Wittlich oder „Christoph Murnau“. Der Name gilt gleichermaßen für die Crew und die jeweilige Station.

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Über den Rettungseinsatz

Die ADAC Luftrettung betreibt insgesamt drei 24-Stunden-Stationen: „Christoph 26” in Sanderbusch, „Christoph Westfalen“ in Greven und „Christoph Brandenburg” in Senftenberg. Diese Stationen bedienen den Nachtbetrieb mit so genannten „dringenden Verlegungsflügen” von einem Krankenhaus zum anderen. „Christoph Brandenburg“ leistet zusätzlich auch nach Sonnenuntergang Notfalleinsätze in unbekanntem Gelände. Alle anderen Stationen der ADAC Luftrettung sind von 7:00 Uhr morgens (frühestens Sonnenaufgang) bis zum Sonnenuntergang im Einsatz.

Bei schlechten Wetterbedingungen wie bei starkem Nebel und Windböen oder Vereisungsgefahr können unsere Rettungshubschrauber nicht starten.

Es ist keine Mitgliedschaft im ADAC e.V. notwendig, um mit einem Rettungshubschrauber transportiert zu werden. Denn die Rettungshubschrauber sind Teil des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstsystems. Für den Einsatz eines Rettungshubschraubers kommen, wie auch bei einem Transport mit dem Rettungswagen, in der Regel die Krankenkassen auf. Voraussetzung dafür ist eine Krankenversicherung des Patienten.

Die Kosten für einen medizinisch notwendigen Hubschraubereinsatz werden in der Regel von der Krankenversicherung des Patienten übernommen. In manchen privaten Versicherungen gibt es jedoch eine Erstattungsobergrenze. Informationen hierzu liefert die jeweilige Krankenversicherung. Nur wenn der Patient nicht krankenversichert ist, müssen die Einsatzkosten selbst getragen werden.

Die ADAC Rettungshubschrauber werden über die Notrufnummer 112 bei der zuständigen Leitstelle angefordert. Ein direktes Anfordern des Hubschraubers ist nicht möglich! Ob ein Hubschrauber oder ein anderes Rettungsmittel eingesetzt werden, entscheidet der Leitstellendisponent nach einem Kriterienkatalog. Ausschlaggebend dafür sind aktuell verfügbare Rettungsmittel, das Meldebild, der Einsatzort oder aber die Wettersituation.

In Deutschland ist der Rettungsdienst Ländersache und wird daher durch die Rettungsdienstgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. Die ADAC Luftrettung betreibt ihre Stationen also im Auftrag der Innen- oder der Sozialministerien der Bundesländer.

Damit im Notfall so schnell wie möglich geholfen werden kann, haben die Hubschrauber der ADAC Luftrettung eine Sondergenehmigung für Landungen. Dafür darf die Luftrettung sowohl auf öffentlichem Gelände landen (z.B. auf der Autobahn) oder aber auf privaten Grundstücken wie einem Garten oder einem Supermarktparkplatz. Ausschlaggebend für die Landung ist ein sicherer Landeplatz in unmittelbarer Nähe zum Einsatzort, damit keine wertvolle Zeit verloren geht.

Nein, die Rückholung aus dem Ausland ist eine der vielen Hilfeleistungen, die der ADAC Ambulance-Service bietet. Er unterhält eine eigene Ambulanzflotte mit hochmoderner, intensivmedizinischer Ausstattung. Das Leistungsspektrum setzt sich je nach Art der ADAC e.V. Mitgliedschaft zusammen. Weitere Informationen zum ADAC AmbulanceService finden Sie hier:

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Über die Crew

Die ADAC Luftrettung bildet derzeit selbst keine Piloten aus. Eine Ausbildung kann bei einer beliebigen Luftfahrerschule im In- oder Ausland erfolgen. Der Lehrgang dauert etwa ein Jahr und kostet ca. 100.000,- €, abhängig vom Umfang oder ob es sich um eine In- oder Auslandsausbildung handelt. Die Kosten sind in der Regel durch den Bewerber zu tragen, es sei denn sie erfolgt bei der Polizei oder der Bundeswehr. Eine Übernahme oder Vorfinanzierung der Ausbildungskosten durch die ADAC Luftrettung ist leider nicht möglich. Nach dem Abschluss verfügt der Bewerber über etwa 150 Gesamtflugstunden. Wir stellen Co-Piloten (PICUS – Pilot-in-command under supervision) jedoch erst mit einer Erfahrung von mehr als 500 Stunden Gesamtflugerfahrung auf Hubschrauber ein. Jeder Bewerber muss dafür eine Fliegertauglichkeitsuntersuchung nach Teil-FCL Klasse 1 nachweisen.

Bewerber müssen als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC – Pilot in command) mindestens 1.000 Stunden Flugerfahrung auf Hubschraubern nachweisen und eine Lizenz nach Teil-FCL als Berufshubschrauberführer besitzen. 500 Stunden davon müssen im Luftrettungsdienst oder einem einsatzähnlichen Profil geflogen werden: Das sind kurze Flüge ohne lange Vorbereitungszeit mit Landungen unter schwierigen Umgebungsbedingungen. Dazu zählen wir auch die Zeit bei der Bundeswehr, bei den Länder-Bundespolizeien und teilweise die Zeiten als Fluglehrer. Nicht gezählt werden jedoch geplante Passagierflüge zu Flugplätzen, da diese nichts mit dem für uns üblichen Einsatzprofil gemein haben. Als Co-Pilot (PICUS) beträgt die Einstellungsvoraussetzung bei der ADAC Luftrettung derzeit 500 Stunden Gesamtflugerfahrung auf Hubschraubern.

Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, freuen wir uns auf Ihre Initiativbewerbung als Pilot oder Co-Pilot über unser Karriereportal. Bei Fragen können Sie sich gerne an karriere@luftrettung.adac.de wenden. Falls Bedarf besteht und Sie den vorgenannten Anforderungen entsprechen, werden Sie von uns zur DLR in Hamburg eingeladen, die sich auf die Auswahl von Luftfahrzeugführern spezialisiert hat. In einem für die ADAC Luftrettung eigens entwickelten Eignungstest werden u.a. optische und akustische Merkfähigkeit, Koordination, Mehrfachbelastung sowie Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch geprüft.

Karriere

Die auf unseren Rettungshubschraubern eingesetzten Notärzte sind keine Angestellten der ADAC Luftrettung. Sie werden vom jeweils angebundenen Krankenhaus zur Verfügung gestellt. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Qualifikation als Notarzt nach jeweiligem Landesrecht, d.h. Fachkunde Rettungsdienst oder Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
  • Facharztqualifikation in einem intensivmedizinischen Bereich wie Innere Medizin, Chirurgie oder Anästhesiologie
  • Positive Einschätzung durch den verantwortlichen leitenden Hubschrauberarzt als geeignet als für den Luftrettungsdienst
  • Zusatzweiterbildung „Intensivtransport” nach den Vorgaben der DIVI für die Durchführung von Intensivtransporten.

Unser Kursangebot finden Sie bei der ADAC HEMS Academy Wer die Chance erhalten möchte, als Arzt im ADAC Rettungshubschrauber eingesetzt zu werden, sollte sich auf eine Assistentenstelle in der Fakultät einer der Hubschrauber-Standortkliniken bewerben, die die Notärzte für den Rettungshubschrauber stellt (meist Anästhesie).

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TC Hems steht für Helicopter Emergency Medical Services Technical Crew Member. Es ist die Bezeichnung für unser Rettungsfachpersonal.

HHO steht für Helicopter Hoist Operator. Es bedeutet Zusatzqualifikation an der Winde und bezeichnet unsere Windenoperatoren.

Über die Kooperation mit Hillsboro Aero Academy

  • Zum Bewerbungszeitpunkt muss ein Mindestalter von 17 Jahren erreicht sein
  • Der Bewerber muss Deutsch und Englisch (Sprache) fließend beherrschen.
  • Die gesamte körperliche Verfassung muss gut sein. Gemäß (EU) VO No. 965/2012. Medical Class 1 (Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung).
  • Ein Bewerber muss einen uneingeschränkten Reisepass besitzen und muss im Rahmen des DLR-Auswahlverfahrens eine Punkteauskunft aus dem Fahreignungsregister Flensburg (FAER-Auskunft) vorlegen“
  • An inneren Werten wird eine überzeugende Berufsmotivation ebenso erwartet wie Verantwortungsbewusstsein, Disziplin, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit.
  • Um bei der Hillsboro Aero Academy aufgenommen zu werden müssen Bewerber ein Abitur nachweisen oder einen Online Test bestehen, bei dem Mathematik- und Englisch-Kenntnisse abgefragt werden

  •  Besitz einer gültigen EASA Lizenz nach Teil FCL für Verkehrshubschrauberführer (ATPL-H) oder Berufshubschrauberführer (CPL-H) mit Nachweis der theoretischen ATPL-H Kenntnisse ( ATPL-H Theory)
  • Nachweis einer gültigen ZÜP (Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG)
  •  Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical 1) gem. (EU) VO No. 965/2012
  • Positive Empfehlung eines Fachgremiums nach einer Eignungsauswahl beim DLR in Hamburg
  • Abgeschlossener MCC Course (Multi Crew Cooperation) wünschenswert
  • Des Weiteren für den Einsatz als Kommandant gem. EU-VO 965/2012 SPA.HEMS.130:
    • Mindestens 1000 Flugstunden als verantwortlicher Pilot, davon mindestens 500 Stunden Erfahrung im Luftrettungsdienst oder in einem vergleichbaren Einsatzprofil
    • Für den Einsatz als Co-Pilot (PICUS): 500 Stunden Gesamtflugerfahrung auf Hubschraubern
  • ICAO Sprachniveau (mindestens Englisch Stufe 4)
  • Idealerweise eine Musterberechtigung auf den Mustern EC135/635 bzw. EC145(BK117) (für die Einstellung nicht zwingend erforderlich).
  • Starke Team- und Integrationsfähigkeit
  • Offenes Kommunikationsverhalten und Konfliktfähigkeit.
  • Hohes Sicherheitsbewusstsein.

Wer ein Pilot in der ADAC Luftrettung gGmbH werden möchte, muss sich darauf einstellen, dass im Einstellungstest bzw. in der sogenannten Berufsgrunduntersuchung unter vielem anderen auch seine operationellen Fähigkeiten getestet werden. Denn diese müssen recht gut ausgeprägt sein, um den späteren Berufsalltag als Pilot meistern zu können. In einem für die ADAC Luftrettung eigens entwickelten Eignungstest werden u.a. optische und akustische Merkfähigkeit, Koordination, Mehrfachbelastung sowie Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch geprüft.

Die theoretische Ausbildung für die EASA-Lizenz wird in den USA durchgeführt und endet mit den theoretischen Prüfungen, welche Sie direkt bei der Hillsboro Aero Academy absolvieren. Die Prüfung umfasst folgende Fächer: Luftrecht, Navigation, Funknavigation , Betriebliche Verfahren , Meteorologie , Menschliches Leistungsvermögen , Technik , Aerodynamik , Instrumente , Flugleistung, Flugplanung sowie seit 2022 das neue Fach KSA 100.

Insofern die erforderliche EASA-Lizenz (mindestens CPL-H mit ATPL-H Theory) und ein gültiges Medical Class 1 vorliegt, eine Empfehlung zur Anstellung durch die DLR / ADAC Auswahlkommission getroffen wurde, erfolgt bei einer freien Stelle innerhalb der ADAC Luftrettung gGmbH ein Stellenangebot.

Insofern die erforderliche EASA-Lizenz (mindestens CPL-H mit ATPL-H Theory) und ein gültiges Medical Class 1 vorliegt, eine Empfehlung zur Anstellung durch die DLR/ADACAuswahlkommission getroffen wurde, aktuell keine freie Stelle innerhalb der ADAC Luftrettung gGmbH vorhanden ist, kommt der Bewerber auf eine Warteliste.

Die durchschnittlichen Ausbildungskosten bei der HAA in USA belaufen sich auf 95.000 – 98.000 USD. Diese Kosten beinhalten sowohl die FAA als auch die EASA Ausbildung. Dazu kommen noch Kosten für Visum, Anreise und Lebenshaltung. Eine genaue Aufstellung können Sie unter adac@flyhaa.com erhalten.

Die Ausbildungsdauer für den kombinierten FAA / EASA Ausbildungsweg beträgt nach unseren aktuellen Erfahrungen ca. 18-21 Monate. Danach erfolgt die Arbeitsphase in USA (genannt CPT und OPT), die 23,5 Monate dauert. Die insgesamte Zeit in den USA liegt durchschnittlich bei 3 – 4 Jahren, wenn man die Arbeitsphase zum Stundenaufbau in den USA voll nutzt. Danach erfolgt die EASA Umschulung.

Es gibt nach der Einladung zum DLR-Auswahlverfahren, Vorbereitungsmaterial der DLR zu den Modulen, welche eine gute Vorbereitung ermöglichen. Zusätzlich gibt es Vorbereitungskurse und diverse Lernsoftware.

Die Ausbildung findet in einem Stück statt. Visumsbedingt ist es während der ersten 6,5 Monate nur in Ausnahmefällen erlaubt, nach Hause zu reisen. Im Anschluss daran kann man während dem Rest der Ausbildung bis zu 30 Tage am Stück die USA verlassen. Während der Arbeitsphase gelten die Urlaubsregelungen des Arbeitgebers.

Ehepartner und Kinder können mit dem F2 Visum mit in die USA kommen, erhalten dort aber nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis.

Ja, es ist jederzeit möglich, die Hillsboro Aero Academy in USA zu besuchen und sich vor Ort ein Bild zu machen. Nach vorheriger Absprache besteht auch die Möglichkeit, einen Schnupperflug zu absolvieren.

Es wird versucht, pro Schüler einen Mentor zu stellen. Aus Kapazitätsgründen kann aber davon abgewichen werden. 1 ADAC Mentor für mehrere Schüler.

Insofern es sich um eine EASA Lizenz handelt, ja.

Nein. Die Örtlichkeit (Station) richtet sich nach der zu besetzenden Stelle. Im Nachgang kann sich auf eine andere Station beworben werden, insofern dort eine Stelle frei ist/wird.

Ja, Schüler können während der Ausbildungszeit mit dem F1 Visum bis zu 20 Stunden pro Woche bei der Hillsboro Aero Academy arbeiten. Da dieses die Ausbildung aber deutlich verlangsamt, wird es nicht empfohlen.

Die Gehälter unterscheiden sich zwischen einem PICUS und einem Kommandantengehalt. Im Marktvergleich liegen wir im oberen Bereich.

Die Absolventen der Hillsboro Aero Academy haben nach Ablauf des F-1 Visums und erfolgter Arbeitsphase ca. 1000-1500 Flugstunden. Ein Teil der Stunden im Rahmen der Ausbildung bei Hillsboro kann anerkannt werden. Die restlichen fehlenden Stunden (zum Kommandanten) werden bei der ADAC Luftrettung gGmbH im „Picus- Konzept“ erflogen.

Typischerweise ist die erste Anstellung als Fluglehrer, damit werden im Jahr bis zu 600 Flugstunden erflogen. Entweder bleiben die Piloten die komplette Zeit, in der die Arbeitserlaubnis gültig ist, als Fluglehrer bei der Hillsboro Aero Academy oder aber die Piloten bewerben sich bei einem anderen Luftfahrtunternehmen in den USA (die Arbeitserlaubnis des F-1 Visums ist nicht auf die HAA beschränkt). Typische Einsatzgebiete nach der Fluglehrertätigkeit sind zum Beispiel Rundflüge (oft auch schon die erste Erfahrung mit der Turbine, z.B. H120), Aerial Photography o.ä.

Sowohl die FAA als auch die EASA Lizenzen werden in den USA erworben. Schüler im Nachwuchsprogramm müssen auch am EASA Programm der Hillsboro Aero Academy teilnehmen.

Der Flugschüler bewirbt sich ja speziell für dieses Programm und ist dadurch von Anfang an im Kontakt mit der LRG, Name und Gesicht sind bekannt, es ist quasi „ein Fuß in der Tür“. Die Erfahrung zeigt uns, dass die Luftrettung für viele Flugschüler die Königsdisziplin, der ultimative Traum ist und sich oft ebenso unerreichbar anfühlt. Der Schüler ist begleitet durch den ADAC Mentor, auch während des langen Aufenthalts in USA besteht der Kontakt, so dass der Fokus auf einer zügigen und erfolgreichen Absolvierung des Programms liegt. Auch die Umschreibung der Lizenz in die EASA Lizenz ist strukturiert und begleitet.

Ebenso soll eine Ausbildungsvereinbarung zwischen der LRG und dem Flugschüler unterzeichnet werden, die festhält, dass der Schüler Teil des Kooperationsprogramms ist (natürlich ohne unrealistische Versprechungen von Seitens LRG oder HAA).

Im Falle einer Einladung zum DLR-Test übernimmt die ADAC Luftrettung die Kosten dafür, was neben dem finanziellen Vorteil auch eine Verbindlichkeit zeigt. Durch die Aufnahme in den Pilotenpool zeigt sich Sicherheit und Perspektive, auch wenn nicht garantiert ist, wann die Einstellung erfolgen kann.

Erfahrene Kommandanten, die im Luftrettungsdienst des ADAC tätig sind/waren stehen begleitend für die Dauer des Aufenthaltes/der Ausbildung für Rückfragen zur Verfügung.

Geplant ist ein Gespräch (persönlich oder per Skype) vor der Abreise nach USA. Dann sollte der Flugschüler regelmäßig (etwa alle 6 Wochen) an den Mentor Bericht erstatten, wie die Ausbildung voran geht und auch HAA wird an den Mentor berichten, wie die Fortschritte des Schülers sind. Gewünscht ist ein positiver support des Mentors, der dem Schüler hilft, motiviert die Ausbildung voran zu bringen. Auch während der Arbeitsphase in USA sollte der Kontakt zum Mentor da sein, ebenso in der Phase der Erlangung der EASA Lizenz.

Über unser Rettungsfachpersonal

Die ADAC Luftrettung bildet selbst keine Notfallsanitäter aus. Unsere ADAC HEMS Academy bietet jedoch eine Vielzahl an Fortbildungen an: Start – ADAC Hems Academy.

Aus organisatorischen und versicherungsrechtlichen Gründen können wir keine Praktika auf unseren Luftrettungsstationen realisieren.

Auf der Karriereseite der ADAC Luftrettung ist für die Berufsgruppe Rettungsfachpersonal ein Talentpool eingerichtet, über den interessierte Notfallsanitäter*innen ihre Bewerbung hochladen können. Indem sie uns ihre Bewerbungsunterlagen zur Verfügung stellen, sind wir, solange Sie dies wünschen, über Ihr Interesse informiert und werden Sie bei neuen Ausschreibungen stets berücksichtigen, ohne sich auf jede freie Stelle erneut bewerben zu müssen. Nach dem Upload der Unterlagen haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihre Dokumente und Angaben jederzeit zu bearbeiten und auf dem aktuellen Stand zu halten.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden zunächst mehrere Telefonate geführt, in denen, neben der Klärung aller Fragen,  z.B. ihre Qualifikationen, beruflichen Erfahrungen, Wünsche und Ziele sowie die Rahmenbedingungen bei der ADAC Luftrettung thematisiert werden.Im nächsten Schritt erfolgen der Kontakt mit der zukünftigen Führungskraft und die Planung eines Mitflugpraktikums. Im Zuge dessen erhalten sie tiefere Einblicke in das Tätigkeitsprofil als Rettungsfachkraft der ADAC Luftrettung und können auch ihre persönliche Eignung (z.B. Kinetosen, etc.) reflektieren.Im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens ist eine Teilnahme an einem Assessmentcenter vorgesehen. Sind Sie bis hierhin erfolgreich, ist der Weg zur Grundausbildung TC-HEMS geebnet. Der zeitliche Ablauf der genannten Stationen im Auswahlverfahren variiert.

An den erfolgreich bestandenen theoretischen Teil der Grundausbildung erfolgt, in enger Zusammenarbeit mit dem Flugbetrieb, die Einarbeitung (praktische Teil der TC HEMS Ausbildung) auf der ADAC Luftrettungsstation. Für diesen Teil gibt es spezielle Verfahrensanweisungen und Prozesse, die im Rahmen der Einarbeitung thematisiert werden.

Für unsere Einschätzung, ob Sie für ein zukünftiges Auswahlverfahren in Frage kommen, ist es unbedingt erforderlich, dass:

  • Ihre Bewerbung vollständig und aktuell ist (z.B. Lebenslauf, Qualifikationen, Anschreiben).
  • alle Auswahlfragen im Bewerberpool beantwortet sind (z.B. Einsatzradius, Kündigungsfrist).
  • Sie im Anschreiben erläutern, was genau Sie motiviert, Mitarbeiter*in der ADAC Luftrettung zu werden.
  • Sie an Ihren Qualifikationen arbeiten (lebenslange Entwicklung ist uns wichtig).
  • Die Bewerbung aktuell ist (regelmäßig überprüfen /z.B. neue Abschlüsse, Zertifikate hochladen)

Die große Anzahl an Bewerbungen in unserem Talentpool und die Tatsache, dass die Bewerbungen für unterschiedliche Ausschreibungen berücksichtigt werden, führen dazu, dass kein regelmäßiger persönlicher Austausch stattfinden kann. Wir versichern ihnen jedoch, sie umgehend zu kontaktieren, wenn ihr Profil zu einer Stellenausschreibung passt und sie somit in die engere Auswahl kommen.

Arbeiten Sie stets an ihren beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen

  • Ausbau der Erfahrung im (notarztbesetzten) Rettungsmittel
  • Sammlung von Routinen im breiten Spektrum rettungsdienstlicher Einsatzbereiche
  • Erfahrung in intensivmedizinischen/klinischen Arbeitsbereichen (z.B. Intensivtransport)
  • laufende Aus- und Fortbildung, (Kurse / Weiterbildungen)

Entwickeln Sie Ihr persönliches Profil:

  • Kommunikationsverhalten in komplexen und stressigen rettungsdienstlichen Situationen
  • lösungsorientiertes Arbeiten im Team
  • Umgangs mit Konfliktsituationen
  • Reflektion der vorhandenen Kompetenzen / des Entwicklungspotenzials

Für den Einsatz als Rettungsfachkraft im Luftrettungsdienst der ADAC Luftrettung gGmbH ist eine Qualifikation als Notfallsanitäter (m/w/d) sowie eine mindestens 3-jährige berufliche Praxis im Rettungsdienst unerlässlich.

Sie sind kein Notfallsanitäter und möchten sich beruflich für die ADAC Luftrettung einbringen? Beachten Sie unsere weiteren offenen Stellen: Stellenangebote – Karriere beim ADAC

Patientensicherheit ist eine unserer obersten Prioritäten. Daher setzen wir mindestens 3 Jahre Vollzeiterfahrung als Notfallsanitäter und/ oder Rettungsassistent im bodengebundenen Rettungsdienst voraus. Zudem ist eine klinische bzw. intensivmedizinische Berufspraxis von Vorteil. Laufende Fort- und Weiterbildung (auch außerhalb der üblichen RD-Fortbildung der Bundesländer) ist uns wichtig.

Im Talentpool können sie hinterlegen, für welche Bundesländer (Einsatzorte) sie berücksichtigt werden wollen. Im Anschreiben haben sie darüber hinaus die Möglichkeit, auf konkrete Standorte einzugehen. Prinzipiell gilt: je flexibler sie geographisch sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir sie in den ersten Schritten eines Auswahlverfahrens berücksichtigen können.

Zur Entwicklung unseres Rettungsfachpersonals setzen wir u.a. das Werkzeug “job rotating” bzw. „job in job“ ein. So wird die Tätigkeit im Luftrettungsdienst beispielsweise über begrenzte Zeiträume um eine Tätigkeit im Rettungsdienst, dem Einsatz in einer Klinik (Notaufnahme/Anästhesie/Intensiv) o.ä. ergänzt werden. Dies ist im Arbeitsvertrag auch entsprechend geregelt. Neben dem Kompetenzerhalt sind weitere Ziele des „job rotating“ bzw. „job in job“: Wohnortnaher Einsatz, Förderung der persönlichen Entwicklung, etc. Lebenslanges Lernen und lebenslange Entwicklung treiben uns dabei an.

Das Aufgabenprofil des Notfallsanitäters in der Luftrettung setzt ein bestimmtes Maß an körperlicher Fitness und gesundheitlicher Eignung voraus. Die konkreten Voraussetzungen hängen auch vom späteren Einsatz (z.B. als TC-HHO) ab und werden im Rahmen des Auswahlverfahrens thematisiert.

Die Vorhaltezeiten unserer Rettungshubschrauber sind vertraglich mit den jeweiligen Trägern der Luftrettung geregelt. Wir sind mindestens von Sonnenauf- bis -untergang im Einsatz. An manchen Stationen gibt es bereits Randzeitenerweiterung und einige Stationen betreiben wir 24h-. Die jeweiligen Schichtmodelle unterscheiden sich demnach von Einschicht- bis Mehrschichtbetrieb und von Tag- und Nachtdiensten. Grundsätzlich kann ein Dienstblock an den kürzeren Wintertagen bis zu sieben Dienste am Stück und im Sommer maximal vier Dienste umfassen. Die Planung obliegt dem Dienstplaner der Station.

Gemäß den Vorgaben des Luftfahrtbundesamts sind bis zu 2.000 Jahresstunden im Luftrettungsdienst möglich. Die jährliche Nettoarbeitszeit in der ADAC Luftrettung beträgt 1.850 Stunden. Diese setzen sich u. A. aus den Stunden im Luftrettungsdienst, kontinuierlich geplanter Aus- und Fortbildung und der Teilnahme an Veranstaltungen der ADAC Luftrettung zusammen.

Je nach Schichtsystem der Station und Jahreszeit sind Blockdienste aus bis zu vier Diensten (im Sommer) und bis zu sieben Diensten (im Winter) am Stück möglich.  Übernachtungsmöglichkeiten/Ruheräume stehen unseren Besatzungsmitgliedern zur Verfügung.