- Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist:
ADAC Luftrettung gGmbH
Claude-Dornier-Straße 420
82234 Weßling
Deutschland
E-Mail: info@luftrettung.adac.de
Nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
- Gegenstand des Gewinnspiels
Im Rahmen des Gewinnspiels verlost die ADAC Luftrettung einen exklusiven Abend an der ADAC-Luftrettungsstation Zwickau.
Die Gewinnerin oder der Gewinner darf bis zu vier Begleitpersonen mitbringen.
Der Gewinn umfasst:
Einen Abend auf der ADAC Luftrettungsstation in Zwickau für die Gewinnerin oder den Gewinner und vier Begleitungen. Sie lernen die Crew kennen, dürfen den Hubschrauber mit Winde erkunden.
Der genaue Ablauf und der Termin des Besuchs werden nach der Gewinnerauswahl individuell abgestimmt.
Der reguläre Einsatz- und Stationsbetrieb hat jederzeit Vorrang. Einzelne Programmpunkte können daher kurzfristig geändert, unterbrochen, verschoben oder abgesagt werden.
- Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel beginnt am 12.08.2026 um 00:01 Uhr und endet am 31.08.2026 um 23:59 Uhr (Teilnahmezeitraum).
Gewinnspielanmeldungen, die nach Ende des Teilnahmezeitraums eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Gewinnspielanmeldung vollständig über das Gewinnspielformular beim Veranstalter eingegangen ist.
Die Auslosung findet am 08.09.2026 statt.
- Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die:
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben,
- die erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen und
- diese Teilnahmebedingungen akzeptieren.
Das Gewinnspiel wird vor Ort beim Flugplatzfest sowie durch postalisch versandte Flyer beworben. Die Bewerbung erfolgt über bereitgestellte QR-Codes, die auf die Gewinnspiel-Landingpage führen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
- Mitarbeitende der ADAC Luftrettung gGmbH und jeweiligen Tochtergesellschaften,
- Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des ADAC e. V., der ADAC Stiftung, der ADAC SE, der ADAC-Schutzbrief Versicherungs AG, der ADAC-Rechtsschutz Versicherungs AG, der ADAC Autovermietung GmbH, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Medien und Reise GmbH, der ADAC Regionalclubs und jeweiligen Tochtergesellschaften, der ADAC Autoversicherung AG und des Bayerischen Fernwege e. V. sowie deren Angehörige.
- Mitarbeitende von Unternehmen und Dienstleistern, die unmittelbar an der Konzeption oder Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind,
- im selben Haushalt lebende Angehörige der vorgenannten Personen.
Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung einen geeigneten Nachweis über das Alter und die Teilnahmeberechtigung anzufordern.
- Teilnahme am Gewinnspiel
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über die Gewinnspiel-Landingpage oder über die vor Ort ausgefüllte und eingeworfene Gewinnspielkarte.
Für eine gültige Teilnahme müssen folgende Pflichtangaben vollständig und wahrheitsgemäß übermittelt werden:
- Vorname,
- Nachname,
- E-Mail-Adresse,
- Bestätigung der Teilnahmebedingungen,
- Bestätigung der Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise.
Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig.
Mehrfachteilnahmen, automatisierte Teilnahmen sowie die Teilnahme unter falschen oder fremden Identitäten sind nicht gestattet.
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware, einer Spende, einer Newsletter-Anmeldung oder der Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Leistung abhängig.
Eine Spende, eine Newsletter-Anmeldung oder eine andere Unterstützung der ADAC Luftrettung erhöht die Gewinnchancen nicht.
- Freiwillige Newsletter-Anmeldung
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht von einer Anmeldung zum Newsletter abhängig.
Teilnehmende können sich zusätzlich und freiwillig für den Newsletter beziehungsweise die E-Mail-Kommunikation der ADAC Luftrettung anmelden.
Hierfür wird im Teilnahmeformular eine separate und nicht vorausgewählte Einwilligungsmöglichkeit bereitgestellt. Die Einwilligung wird optisch und technisch eindeutig von der Gewinnspielteilnahme getrennt.
Die Newsletter-Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Teilnahme oder die Gewinnchancen.
Nach der Newsletter-Anmeldung wird eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Die Newsletter-Anmeldung wird erst wirksam, wenn der darin enthaltene Bestätigungslink (Double Opt-In) angeklickt wurde.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Hierfür kann insbesondere der Abmeldelink in jeder Newsletter-E-Mail genutzt werden.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der ADAC Luftrettung.
- Gewinn und Leistungsumfang
Verlost wird ein exklusiver Abend an der ADAC-Luftrettungsstation Zwickau für eine Gewinnerin oder einen Gewinner und bis zu vier Begleitpersonen.
Es wird insgesamt ein (1) Gewinn vergeben.
Der Besuch findet zu einem gemeinsam abgestimmten Termin statt.
Der Termin und die Durchführung stehen insbesondere unter dem Vorbehalt:
- der Einsatzbereitschaft der Station,
- aktueller Rettungseinsätze,
- der betrieblichen und personellen Verfügbarkeit,
- wetterbedingter Einschränkungen,
- medizinischer, technischer oder sicherheitsbezogener Vorgaben,
- höherer Gewalt oder anderer nicht vom Veranstalter zu vertretender Umstände.
Ein Anspruch auf die Durchführung an einem bestimmten Tag oder zu einer bestimmten Uhrzeit besteht nicht.
Die Gewinnerin oder der Gewinner muss dem Veranstalter innerhalb der bei Gewinnbenachrichtigung mitgeteilten Frist die Namen und gegebenenfalls weitere erforderliche Angaben der Begleitpersonen übermitteln.
Für den Aufenthalt auf dem Stationsgelände gelten insbesondere die Vorgaben nach Ziffer 13.
Der Gewinn umfasst ausdrücklich nicht:
- die Anreise,
- die Abreise,
- eine Übernachtung,
- Verpflegung,
- Parkgebühren,
- sonstige persönliche Ausgaben der Gewinnerin oder des Gewinners sowie der Begleitpersonen.
Eine Barauszahlung, Übertragung, Veräußerung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.
- Ermittlung der Gewinnerin oder des Gewinners
Am 08.09.2026 wird unter allen gültigen Teilnahmen eine Gewinnerin oder ein Gewinner nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
Jede teilnahmeberechtigte Person nimmt mit einem Los teil. Die Ziehung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Veranstalter dokumentiert das Ergebnis. Zur Klarstellung: Der Losentscheid ist endgültig. Ein Anspruch auf eine bestimmte Gewinnerermittlung besteht nicht.
Eine freiwillige Newsletter-Anmeldung, eine Spende oder eine andere Unterstützung der ADAC Luftrettung hat keinen Einfluss auf die Gewinnerauswahl.
- Gewinnbenachrichtigung
Die Gewinnerin oder der Gewinner wird über die im Teilnahmeformular angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt.
Die Gewinnerin oder der Gewinner muss den Gewinn innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung in Textform (beispielsweise E-Mail) bestätigen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, entfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, eine neue Gewinnerin oder einen neuen Gewinner auszulosen.
Dies gilt ebenfalls, wenn:
- die Benachrichtigung aufgrund fehlerhafter Kontaktdaten nicht zugestellt werden kann,
- die Gewinnerin oder der Gewinner nicht teilnahmeberechtigt ist,
- die Gewinnerin oder der Gewinner den Gewinn nicht annehmen kann oder möchte,
- sich nachträglich ein Ausschlussgrund nach Ziffer 10 ergibt.
Die Verantwortung für die Richtigkeit und Erreichbarkeit der angegebenen Kontaktdaten liegt bei den Teilnehmenden.
- Ausschluss vom Gewinnspiel
Der Veranstalter behält sich vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie:
- gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen,
- falsche oder unvollständige Angaben machen,
- technische Manipulationen vornehmen,
- automatisierte Verfahren zur Teilnahme verwenden,
- mehrfach oder unter verschiedenen Identitäten teilnehmen,
- die Teilnahme über Dritte oder Gewinnspielagenturen automatisieren lassen,
- den ordnungsgemäßen Ablauf des Gewinnspiels beeinträchtigen,
- andere Teilnehmende oder Mitarbeitende des Veranstalters beleidigen, bedrohen oder belästigen.
Ein bereits zugesprochener Gewinn kann in diesen Fällen nachträglich aberkannt werden, wenn der Ausschlussgrund feststeht.
- Änderung oder vorzeitige Beendigung
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund anzupassen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden.
Dies gilt insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen, organisatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Hierzu gehören beispielsweise:
- technische Ausfälle,
- Manipulationsversuche,
- Sicherheitsprobleme,
- Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen,
- Einschränkungen des Stationsbetriebs,
- außergewöhnliche Einsatzlagen,
- höhere Gewalt.
Sofern möglich und zumutbar, werden die Teilnehmenden über wesentliche Änderungen informiert.
- Foto-, Film- und Tonaufnahmenbeim Stationsbesuch
Im Rahmen des Stationsbesuchs können Foto-, Film- oder Tonaufnahmen erstellt werden, auf denen die Gewinnerin oder der Gewinner sowie die Begleitpersonen erkennbar sind.
Die Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen für die Presse-, Öffentlichkeits- und Kommunikationsarbeit der ADAC Luftrettung erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung der jeweils abgebildeten Person beziehungsweise bei Minderjährigen ihrer gesetzlichen Vertretung.
Die Einwilligung soll vor der Erstellung beziehungsweise Veröffentlichung der Aufnahmen eingeholt werden und Informationen zu den vorgesehenen Kommunikationskanälen und Verwendungszwecken enthalten.
Die Teilnahme am Gewinnspiel und die Annahme des Gewinns sind nicht von der Erteilung einer Einwilligung in Foto-, Film- oder Tonaufnahmen abhängig.
Eine erteilte Einwilligung kann im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Unabhängig davon kann das Fotografieren oder Filmen durch Besucherinnen und Besucher auf dem Stationsgelände aus Sicherheits-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsgründen eingeschränkt oder untersagt werden.
- Hinweise zum Stationsbesuch
Die ADAC Luftrettungsstation Zwickau ist ein aktiver Einsatzstandort.
Der Besuch darf den Rettungs- und Einsatzbetrieb zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigen.
Es besteht insbesondere kein Anspruch darauf:
- den Rettungshubschrauber während des gesamten Besuchs vor Ort anzutreffen,
- einen laufenden Einsatz beobachten zu können,
- bestimmte medizinische oder technische Bereiche zu betreten,
- Mitglieder der Crew während eines Einsatzes oder einer Einsatzvorbereitung zu sprechen,
- Foto- oder Videoaufnahmen in allen Bereichen anzufertigen,
- den ursprünglich vorgesehenen Ablauf vollständig durchführen zu können.
Ein geplanter Besuch kann aufgrund eines Rettungseinsatzes kurzfristig unterbrochen, angepasst oder verschoben werden.
Für die Teilnahme am Stationsbesuch können aus Sicherheitsgründen weitere Voraussetzungen gelten. Diese werden der Gewinnerin oder dem Gewinner rechtzeitig vorab mitgeteilt.
Die Gewinnerin oder der Gewinner ist dafür verantwortlich, die Begleitpersonen über diese Vorgaben zu informieren.
Der Veranstalter kann aus Sicherheitsgründen Vorgaben für den Aufenthalt auf dem Stationsgelände machen. Den Anweisungen der Mitarbeitenden an der ADAC-Luftrettungsstation Zwickau und der Crew des Rettungshubschraubers ist jederzeit Folge zu leisten.
Bei erheblichen Verstößen gegen die vorstehenden Vorgaben kann der Besuch sofort beendet werden.
- Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten aus diesem Schuldverhältnis ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Als wesentliche Pflichten gelten insbesondere die ordnungsgemäße Durchführung der Auslosung, die Ermittlung des Gewinners sowie die Durchführung des Stationsbesuchs.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für technische Störungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, nicht zugestellte E-Mails oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters übernimmt dieser keine Haftung, soweit die Störung nicht vom Veranstalter zu vertreten ist.
Die gesetzliche Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
- Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: [August 2026]