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Gewinnspiel Ulm

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel in Ulm

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Besuch bei Christoph 22 Ulm“

  1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist:

ADAC Luftrettung gGmbH
Claude-Dornier-Straße 420, 82234 Weßling, Deutschland

E-Mail: info@luftrettung.adac.de

Nachfolgend „Veranstalter“ genannt.

  1. Gegenstand des Gewinnspiels

Im Rahmen des Gewinnspiels verlost die ADAC Luftrettung drei Fanpakete.

Der Gewinn umfasst:

  • 1. Platz – Das große Luftrettungs-Fanpaket (ADAC Luftrettung Rucksack inklusive exklusivem Fanpatch „Christoph 22“)
  • 2. Platz – Das Luftrettungs-Fanset (ADAC Luftrettung Mütze inklusive Aufkleber)
  • 3. Platz – Die Luftrettungs-Überraschung (Goodie-Bag mit kleinen Überraschungen und Aufkleber)
  1. Teilnahmezeitraum

Das Gewinnspiel beginnt am 26.10.2026 um 00:01 Uhr und endet am 08.11.2026 um 23:59 Uhr (Teilnahmezeitraum).

Gewinnspielanmeldungen, die nach Ende des Teilnahmezeitraums eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Gewinnspielanmeldung vollständig über das Gewinnspielformular beim Veranstalter eingegangen ist.

Die Auslosung findet am 11.11.2026 statt.

  1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die:

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben,
  • die erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen und
  • diese Teilnahmebedingungen akzeptieren.

Das Gewinnspiel wird im Rahmen der Begleitung der Fernsehserie „Die Heli-Retter von Christoph 22 Ulm“ (SWR) über die Gewinnspiel-Landingpage sowie durch weitere Online-Maßnahmen beworben. Die Bewerbung erfolgt über bereitgestellte QR-Codes bzw. Links, die auf die Gewinnspiel-Landingpage führen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

  • Mitarbeitende der ADAC Luftrettung gGmbH und jeweiligen Tochtergesellschaften,
  • Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter des ADAC e. V., der ADAC Stiftung, der ADAC SE, der ADAC-Schutzbrief Versicherungs AG, der ADAC-Rechtsschutz Versicherungs AG, der ADAC Autovermietung GmbH, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Medien und Reise GmbH, der ADAC Regionalclubs und jeweiligen Tochtergesellschaften, der ADAC Autoversicherung AG und des Bayerischen Fernwege e. V. sowie deren Angehörige.
  • Mitarbeitende von Unternehmen und Dienstleistern, die unmittelbar an der Konzeption oder Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind,
  • im selben Haushalt lebende Angehörige der vorgenannten Personen.

Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung einen geeigneten Nachweis über das Alter und die Teilnahmeberechtigung anzufordern.

  1. Teilnahme am Gewinnspiel

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über die Gewinnspiel-Landingpage.

Für eine gültige Teilnahme müssen folgende Pflichtangaben vollständig und wahrheitsgemäß übermittelt werden:

  • Vorname,
  • Nachname,
  • E-Mail-Adresse,
  • Bestätigung der Teilnahmebedingungen,
  • Bestätigung der Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise.

Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig.

Mehrfachteilnahmen, automatisierte Teilnahmen sowie die Teilnahme unter falschen oder fremden Identitäten sind nicht gestattet.

Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware, einer Spende oder der Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Leistung abhängig.

Eine Spende oder eine andere Unterstützung der ADAC Luftrettung erhöht die Gewinnchancen nicht.

  1. Newsletter-Abonnement als Teilnahmevoraussetzung

Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt voraus, dass die Teilnehmende oder der Teilnehmende den Newsletter bzw. die E-Mail-Kommunikation der ADAC Luftrettung abonniert und diese Anmeldung im Double-Opt-In-Verfahren bestätigt. Alternativ genügt es, wenn die angegebene E-Mail-Adresse zum Zeitpunkt der Teilnahme bereits mit wirksamer Einwilligung im Newsletter-Verteiler des Veranstalters geführt wird (bestehendes Abonnement).

Die Kopplung von Gewinnspielteilnahme und Newsletter-Anmeldung wird vor Abgabe der Einwilligung ausdrücklich und transparent offengelegt – in diesen Teilnahmebedingungen, im Gewinnspielformular und in den Datenschutzhinweisen.

Die Newsletter-Checkbox ist im Teilnahmeformular nicht vorausgewählt. Die Einwilligung wird als eigenständige, klar beschriftete Erklärung abgegeben und ist als solche erkennbar.

Die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar, insbesondere über den Abmeldelink in jeder Newsletter-E-Mail oder per Nachricht an den Veranstalter bzw. dessen Datenschutzbeauftragten. Ein Widerruf berührt eine bereits erfolgte Gewinnspielteilnahme und die Gewinnchancen nicht rückwirkend.

Nach der Newsletter-Anmeldung wird eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Die Newsletter-Anmeldung wird erst wirksam, wenn der darin enthaltene Bestätigungslink (Double Opt-In) angeklickt wurde. Nicht bestätigte Anmeldungen werden spätestens 48 Stunden nach Versand der Bestätigungs-E-Mail gelöscht; in diesem Fall entfällt die Teilnahme.

Personen, die den Newsletter bereits wirksam abonniert haben, nehmen ohne erneute Anmeldung teil; die Angabe der abonnierten E-Mail-Adresse im Teilnahmeformular genügt. Das Newsletter-Abonnement ist einheitliche Teilnahmevoraussetzung für alle Teilnehmenden und begründet keine darüber hinausgehenden Vorteile oder erhöhten Gewinnchancen.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der ADAC Luftrettung.

  1. Gewinn und Leistungsumfang

Verlost werden drei Fanpakete der ADAC Luftrettung.

Eine Barauszahlung, Übertragung, Veräußerung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.

  1. Ermittlung der Gewinnerin oder des Gewinners

Am 11.11.2026 wird unter allen gültigen Teilnahmen eine Gewinnerin oder ein Gewinner nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Jede teilnahmeberechtigte Person nimmt mit einem Los teil. Die Ziehung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Veranstalter dokumentiert das Ergebnis. Zur Klarstellung: Der Losentscheid ist endgültig. Ein Anspruch auf eine bestimmte Gewinnerermittlung besteht nicht.

Eine Spende oder eine andere Unterstützung der ADAC Luftrettung hat keinen Einfluss auf die Gewinnerauswahl. Die Newsletter-Anmeldung ist einheitliche Teilnahmevoraussetzung und begründet keine erhöhten Gewinnchancen.

  1. Gewinnbenachrichtigung

Die Gewinnerin oder der Gewinner wird über die im Teilnahmeformular angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt.

Die Gewinnerin oder der Gewinner muss den Gewinn innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung in Textform (beispielsweise E-Mail) bestätigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, entfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, eine neue Gewinnerin oder einen neuen Gewinner auszulosen.

Dies gilt ebenfalls, wenn:

  • die Benachrichtigung aufgrund fehlerhafter Kontaktdaten nicht zugestellt werden kann,
  • die Gewinnerin oder der Gewinner nicht teilnahmeberechtigt ist,
  • die Gewinnerin oder der Gewinner den Gewinn nicht annehmen kann oder möchte,
  • sich nachträglich ein Ausschlussgrund nach Ziffer 10 ergibt.

Die Verantwortung für die Richtigkeit und Erreichbarkeit der angegebenen Kontaktdaten liegt bei den Teilnehmenden.

  1. Ausschluss vom Gewinnspiel

Der Veranstalter behält sich vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie:

  • gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen,
  • falsche oder unvollständige Angaben machen,
  • technische Manipulationen vornehmen,
  • automatisierte Verfahren zur Teilnahme verwenden,
  • mehrfach oder unter verschiedenen Identitäten teilnehmen,
  • die Teilnahme über Dritte oder Gewinnspielagenturen automatisieren lassen,
  • den ordnungsgemäßen Ablauf des Gewinnspiels beeinträchtigen,
  • andere Teilnehmende oder Mitarbeitende des Veranstalters beleidigen, bedrohen oder belästigen.

Ein bereits zugesprochener Gewinn kann in diesen Fällen nachträglich aberkannt werden, wenn der Ausschlussgrund feststeht.

  1. Änderung oder vorzeitige Beendigung

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund anzupassen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen, organisatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • technische Ausfälle,
  • Manipulationsversuche,
  • Sicherheitsprobleme,
  • Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen,
  • Einschränkungen des Stationsbetriebs,
  • außergewöhnliche Einsatzlagen,
  • höhere Gewalt.

Sofern möglich und zumutbar, werden die Teilnehmenden über wesentliche Änderungen informiert.

  1. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten aus diesem Schuldverhältnis ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Als wesentliche Pflichten gelten insbesondere die ordnungsgemäße Durchführung der Auslosung, die Ermittlung des Gewinners sowie die Durchführung des Stationsbesuchs.

Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für technische Störungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, nicht zugestellte E-Mails oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters übernimmt dieser keine Haftung, soweit die Störung nicht vom Veranstalter zu vertreten ist.

Die gesetzliche Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.

  1. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: Oktober 2026

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