Notfallreform große Chance für eine zukunftsfeste Versorgung
Die ADAC Luftrettung trägt zentrale Elemente des Gesetzentwurfs zur Reform der Notfallversorgung mit: So seien eine bessere Patientensteuerung, die stärkere Vernetzung der Akteure und die Verankerung der medizinischen Notfallrettung im SGB V wichtige Schritte für eine moderne Notfallversorgung, erklärt die gemeinnützige Rettungsdienstorganisation vor der Anhörung zur Reform der Notfallversorgung im Deutschen Bundestag am Mittwoch, 9.September. Nicht übersehen werden darf jedoch, dass die Bedeutung der Luftrettung durch die Krankenhausreform weiter steigen wird: Längere Transportwege und die Konzentration medizinischer Leistungen auf spezialisierte Standorte werden insbesondere in ländlichen Regionen den Bedarf an schneller und hochqualifizierter Luftrettung erhöhen.
Umso wichtiger sei es, beide Reformen deshalb zusammen zu denken. Wer die Luftrettung künftig stärker für die Notfallversorgung braucht, muss ihre besonderen Strukturen berücksichtigen, ihre Mitsprache sichern und eine auskömmliche Finanzierung gewährleisten.
Besonders kritisch sieht die ADAC Luftrettung vor diesem Hintergrund die geplante Bindung der Vergütungsentwicklung an die Grundlohnsumme. Sie bildet die tatsächliche Kostenentwicklung der Luftrettung nicht ab. Gleichzeitig steigen die Kosten unter anderem durch Tarife, Energiepreise, technische und luftfahrtrechtliche Vorgaben sowie Investitionen in Luftfahrzeuge, Medizintechnik und Infrastruktur.
Anders als bei vielen anderen Leistungen müssen Personal, Luftfahrzeuge, Technik und Stationen unabhängig von der Zahl der Einsätze jederzeit einsatzbereit sein. Die Luftrettung ist damit eine dauerhaft vorzuhaltende Infrastruktur mit hohen Fixkosten und besonderen Anforderungen an Sicherheit und Patientenschutz. Die ADAC Luftrettung fordert deshalb eine gesetzliche Öffnungsklausel in § 133 SGB V, die eine auskömmliche und kostendeckende Finanzierung ermöglicht. Nur so lässt sich die Leistungsfähigkeit der Luftrettung langfristig sichern – insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen.

Das geplante Fachgremium für die medizinische Notfallrettung soll künftig bundesweite Rahmenempfehlungen entwickeln. Die ADAC Luftrettung begrüßt das grundsätzlich. In der vorgesehenen Zusammensetzung ist die Luftrettung bislang jedoch nicht angemessen berücksichtigt. Als hochspezialisierter Bereich der Notfallrettung hat sie besondere medizinische, technische und luftfahrtrechtliche Anforderungen. Diese müssen unmittelbar in die Entwicklung bundesweiter Standards einfließen. Die ADAC Luftrettung fordert deshalb einen eigenen stimmberechtigten Sitz im Fachgremium. Neue Standards müssen zudem die hohe Versorgungsqualität sichern und die mit ihrer Umsetzung verbundenen Kosten berücksichtigen.
Die ADAC Luftrettung begrüßt, dass die medizinische Notfallrettung künftig als eigenständiger Leistungsbereich im SGB V verankert und die bisherige transportabhängige Vergütung abgelöst werden soll. Auch die geplante Vergütung einzelner Leistungen ist grundsätzlich sachgerecht.

Besonderheiten der Luftrettung müssen im Gesetz berücksichtigt werden
Damit die Reform ihr Ziel erreicht, müssen jedoch die besonderen Leistungen und Kosten der Luftrettung im Gesetz ausdrücklich berücksichtigt werden. Dazu gehören die medizinische Versorgung und der Transport durch hochqualifizierte Einsatzteams, spezialisierte Einsätze etwa für Organ-, Blut- und Medikamententransporte, die ständige Vorhaltung von Luftfahrzeugen und Personal sowie Einsätze, die ohne Patientenkontakt enden. Darüber hinaus leistet die Luftrettung einen wichtigen Beitrag zum Bevölkerungsschutz und zur Krisenvorsorge, etwa bei Großschadenslagen und Naturkatastrophen. Auch diese Aufgaben müssen bei der künftigen Ausgestaltung der Notfallversorgung angemessen berücksichtigt werden.
„Die Notfallreform ist eine große Chance für eine zukunftsfeste Versorgung. Gleichzeitig wird die Luftrettung durch die Neuordnung der Krankenhauslandschaft künftig noch wichtiger. Wer mehr Verantwortung auf die Luftrettung überträgt, muss auch für eine verlässliche Finanzierung sorgen und ihre Expertise einbeziehen, wenn bundesweite Standards festgelegt werden. Beides gehört zusammen“, sagt Frédéric Bruder, Vorsitzender der Geschäftsführung der ADAC Luftrettung.
Die ADAC Luftrettung ist seit mehr als 55 Jahren im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst tätig. Insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen ist sie ein unverzichtbarer Bestandteil der flächendeckenden Notfallversorgung.